Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für die Vermietung von Hüpfburgen durch Hoppeborg, Inhaber Nico Rößler, Städtelner Straße 146, 04416 Markkleeberg (nachfolgend „Vermieter“). Stand: Juni 2026.
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die Vermietung von Hüpfburgen und zugehörigem Zubehör zwischen dem Vermieter und dem Mieter.
(2) Abweichende Bedingungen des Mieters werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Vermieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich zu.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Die Darstellung der Hüpfburgen auf der Website oder in Inseraten stellt kein bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Anfrage.
(2) Mit einer Anfrage (über das Kontaktformular, per E-Mail oder Telefon) gibt der Mieter ein unverbindliches Angebot ab. Der Mietvertrag kommt erst durch unsere ausdrückliche Bestätigung (Termin- bzw. Auftragsbestätigung) zustande.
§ 3 Mietpreise und Zahlung
(1) Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestätigung vereinbarten Preise. Alle Preise sind Endpreise und enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer.
(2) Die Zahlung erfolgt nach Vereinbarung (z. B. bei Abholung oder Anlieferung in bar oder per Überweisung). Bei Rechnungsstellung ist der Betrag innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Frist zu zahlen.
§ 4 Kaution
(1) Für die Überlassung der Mietsache wird eine Kaution in Höhe von 100 € erhoben, sofern nichts anderes vereinbart ist.
(2) Die Kaution wird nach mängelfreier Rückgabe und Prüfung der Hüpfburg vollständig zurückerstattet – auf demselben Weg, auf dem sie gezahlt wurde. Die Rückzahlung erfolgt nicht unmittelbar bei der Übergabe, sondern erst nach der Prüfung.
(3) Bei Beschädigung, übermäßiger Verschmutzung oder Verlust kann der Vermieter berechtigte Ansprüche mit der Kaution verrechnen; weitergehende Ansprüche bleiben unberührt.
§ 5 Abholung, Lieferung und Aufbau
(1) Die klassischen Hüpfburgen werden vom Mieter beim Vermieter in Markkleeberg selbst abgeholt und nach Mietende dorthin zurückgebracht. Zusammengefaltet passen sie in einen Pkw-Kombi.
(2) Eine Lieferung mit Aufbau bietet der Vermieter ausschließlich für die weiße Hochzeitshüpfburg an. Liefertermin und Liefergebiet werden gesondert vereinbart.
(3) Zum Lieferumfang gehören ein passendes Gebläse, Sturmnägel zur Verankerung, eine Unterlegmatte sowie eine Aufbauanleitung.
§ 6 Pflichten des Mieters und Nutzung
(1) Der Mieter baut die Hüpfburg auf einer ebenen, sauberen Fläche auf und verankert sie ordnungsgemäß mit den mitgelieferten Sturmnägeln. Ein Stromanschluss mit 220–240 Volt ist bereitzustellen.
(2) Während der gesamten Nutzungsdauer ist eine geeignete, erwachsene Aufsichtsperson erforderlich. Die Hüpfburg darf nur bestimmungsgemäß genutzt werden.
(3) Untersagt sind insbesondere: das Betreten mit Schuhen, mit scharfen oder spitzen Gegenständen sowie mit Speisen und Getränken; das Überschreiten der zulässigen Personenzahl; die Nutzung bei Regen, Nässe oder zu starkem Wind.
(4) Bei aufkommendem Wind (spätestens ab Windstärke 6 bzw. gemäß Aufbauanleitung) sowie bei Gewitter ist die Nutzung sofort einzustellen und die Hüpfburg zu sichern oder abzubauen.
(5) Die Hüpfburg ist sauber und trocken zurückzugeben.
§ 7 Haftung des Mieters
(1) Der Mieter haftet für Schäden an der Mietsache, die während der Mietzeit durch unsachgemäße Nutzung, Verschulden oder Missachtung der Nutzungs- und Sicherheitshinweise entstehen.
(2) Der Mieter stellt den Vermieter von Ansprüchen Dritter frei, die aus der Nutzung der Hüpfburg während der Mietzeit entstehen, soweit der Mieter sie zu vertreten hat.
§ 8 Haftung des Vermieters
(1) Der Vermieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Vermieter nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) und der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
(3) Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Die Nutzung der Hüpfburg erfolgt auf eigene Gefahr.
§ 9 Stornierung und Rücktritt
(1) Der Mieter kann den Vertrag vor dem vereinbarten Miettermin stornieren. Maßgeblich für etwaige Stornokosten ist der Zeitpunkt der Stornierung; Einzelheiten teilt der Vermieter auf Anfrage mit.
(2) Ein etwaiges gesetzliches Widerrufsrecht für Verbraucher bleibt hiervon unberührt (siehe Widerrufsbelehrung).
§ 10 Höhere Gewalt und Witterung
Kann die Leistung aus Gründen, die keine Vertragspartei zu vertreten hat (z. B. Unwetter oder behördliche Anordnungen), nicht erbracht werden, werden bereits gezahlte Beträge erstattet oder es wird ein Ersatztermin vereinbart. Weitergehende Ansprüche bestehen in diesem Fall nicht.
§ 11 Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten richtet sich nach unserer Datenschutzerklärung.
§ 12 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.